In Österreich erfüllt der Waffenführerschein die Voraussetzung für den Antrag auf Waffenbesitzkarte oder Waffenpass und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Dieser dient als Nachweis das der Inhaber im sachgemäßen Umgangs mit Waffen unterwiesen ist.
Alle 5 Jahre wird die Behörde im Zuge der Überprüfung der sicheren Verwahrung der Waffen, auch den Nachweis verlangen.
Als Nachweis kann neben dem Waffenführerschein zB. auch eine gültige Jagdkarte.
Haben sie noch keine Waffenbesitzkarte oder Waffenpass benötigen Sie auch ein waffenpsychologisches Gutachten.
Details und Termine zum Erwerb des Waffenführerschein erhalten sie in unserem Geschäft.